Antworten auf offene Fragen zur Lolli-Testung


Sehr geehrte Eltern,

in der gestrigen Info-Veranstaltung habe ich Ihnen Antworten auf verbliebene Fragen zur Montag startenden Lolli-Testung versprochen. Hier sind sie:

  • Die Nachtestung im Fall eines positiven Pool-Ergebnisses muss -wenn sie nicht über die Schule läuft- zwingend beim Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden.
  • Jedes Kind eines Pools (Lerngruppe) muss nach einem positiven Pooltest-Ergebnis zunächst in häusliche Isolation und einen Nachweis über das negative Ergebnis eines Nachtests vorlegen, bevor es die Schule wieder besuchen darf. Im Fall der Nachtestung über die Schule ist das der Befund des Labors, den Sie selbst abrufen.
  • Beispiel zur Problematik Geschwisterkinder: Kind A ist in Gruppe A. Die Pooltestung für Gruppe A ergab ein positives Ergebnis, Kind A muss Zuhause bleiben. –> Kind B ist in Gruppe B und darf, obwohl sein Geschwister sich in häuslicher Isolation befindet und eine Nachtestung vornehmen musste, in die Schule kommen. Dies ändert sich erst dann, wenn die Nachtestung von Kind A ein positives Ergebnis hat. In diesem Fall erhalten Sie alle weiteren Informationen vom Gesundheitsamt.
  • Sollte eine der Pooltestungen vom kommenden Mittwoch positiv sein, müssen die die Nachtests am Freitag bis 8.00 Uhr an der Schule abgegeben werden oder bei einem Hausarzt durchgeführt werden.

Sollten noch Fragen offen sein, oder sich ergeben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Peters, Schulleiterin