Aktuelle Information zur Betreuung während des Ruhens des Unterrichts
Liebe Eltern, die Landesregierung hat mit Wirkung zum 23.3.2020 die Regelungen für die Notbetreuung erneut überarbeitet. Nach wie vor können nur Eltern, die in Schlüsselpositionen tätig sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Jedoch: „Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die […]