Aktuelle Information zur Betreuung während des Ruhens des Unterrichts


Liebe Eltern,

die Landesregierung hat mit Wirkung zum 23.3.2020 die Regelungen für die Notbetreuung erneut überarbeitet.

Nach wie vor können nur Eltern, die in Schlüsselpositionen tätig sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Jedoch:

„Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.“

Wichtig ist,

  • dass Sie das neue Formular im Anhang benutzen (Falls Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, müssen Sie das nicht erneut machen).
  • bei jeder schriftlichen Anmeldung eine Telefonnummer hinterlassen, unter der wir Sie erreichen können.
  • dass Sie einen Betreuungsbedarf an den Wochentagen (montags bis freitags) mindestens 1 Tag vorher über eine Email anmelden: sebus.gs.rindern@kleve.de
  • dass Sie Betreuungsbedarf an einem Wochenende spätestens bis mittwochs 11.30 Uhr ebenfalls über eine Email  anmelden.
  • dass Sie einen Betreuungsbedarf in den Osterferien bis spätestens zum 1.04.2020 um 11.30 Uhr ebenfalls über eine Email mit genauen Daten (von wann bis wann und in welchem Zeitrahmen Betreuung benötigt wird) anmelden.
  • dass Sie, wenn möglich eine Betreuung im häuslichen Umfeld organisieren, da hier die Ansteckungsgefahr am geringsten ist.
  • dass Sie jede Änderung Ihres Betreuungsbedarfs schnellstmöglich bekannt geben.

Ziel dieser Maßnahme der Landesregierung ist, dass niemand in sogenannten Schlüsselpositionen ausfallen muss, weil er seine Kinder betreuen muss. Nehmen sie dies bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren. Dies ist in unser aller Interesse.


Bleiben Sie gesund!    

Britta Peters, Schulleiterin