Neue Regelung zum Tragen von Masken in der Schule


Sehr geehrte Eltern,

sicher haben Sie bereits gehört, dass sich ab nächster Woche die Vorgaben zum Tragen von Masken im Unterricht ändert.

Hier lesen Sie den genauen Wortlaut der Schulmail von gestern:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

In der Betreuung werden die Kinder vorwiegend weiterhin eine Maske tragen, da sie sich dort selten für längere Zeit an einem Platz aufhalten.

Wir freuen uns aus pädagogischer Sicht sehr darauf, die Kinder wieder ohne Masken zu unterrichten und hoffen, dass wir dabei alle gesund bleiben.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Britta Peters, Schulleiterin