Wichtige Informationen zur Wiedereröffnung der Schule für die 4. Klässler


Liebe Eltern,

sofern es die Infektionszahlen zulassen, wird ab Montag, 04.05.2020, für die 4. Klässler wieder Unterricht stattfinden.  Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten wir gegen Ende dieser Woche von der Landesregierung. Wir erwarten Informationen zu den zu unterrichtenden Lernfächern (voraussichtlich die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) und der Stundenanzahl. Auch ist  für die Grundschulen noch nicht geklärt, ob alle SchülerInnen täglich oder gruppenweise im Wechsel zur Schule kommen.

Zur Einhaltung der geforderten Abstandsregeln planen wir, die Klassen 4a und 4b jeweils in 2 Gruppen aufzuteilen und in 2 getrennten Klassenräumen zu unterrichten. Den Unterricht übernehmen voraussichtlich Frau Niemeier und Frau Thier sowie Frau Bacher und Frau Weiher in enger Zusammenarbeit.

Details zur Umsetzung teilen wir Ihnen so bald wie möglich mit. Hier zunächst alle bekannten Informationen:

Hygienemaßnahmen

Voraussetzung für das Unterrichten ist das Einhalten der Hygienemaßnahmen:

1. Der Mindestabstand von 1,50 m ist nach Möglichkeit jederzeit einzuhalten und wird  von den Kolleginnen bestmöglich kontrolliert.

2. Die Hände sollen regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden.
Der Schulträger hat hierfür ausreichend Seife und Papierhandtücher sowie in den Eingängen und Sanitäranlagen Desinfektionsmittelspender bereitgestellt. Auch der Reinigungsplan wurde entsprechend von der Stadt Kleve aktualisiert und  ausgeweitet.

Alle Hygieneregeln werden mit den Kindern zu Beginn noch einmal intensiv besprochen.

3. Die SchülerInnen sollen nach Unterrichtsschluss zügig das Schulgelände verlassen. Eine Gruppenbildung ist vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen zu vermeiden.

Besprechen Sie diese Regeln bitte mit Ihren Kindern, sie dienen zum Schutz aller.

4. Gesundheitszustand ihres Kindes

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind:

  • symptomfrei ist und sich in den letzten Wochen nicht im Ausland aufgehalten hat
  • nicht zur Risikogruppe gehört

Es ist toll, wie viele Kinder nun tatsächlich mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Herzlichen Dank dafür!

Schülertransport

Wir haben dem Schulträger zurück gemeldet, welche Kinder welche Fahrten in Anspruch nehmen und der Fahrplan wurde dementsprechend neu angelegt.

Betreuung

Es findet ab Montag voraussichtlich noch keine reguläre, sondern weiterhin nur die Notbetreuung nach den bekannten Vorgaben statt.

Vorerkrankungen im häuslichen Umfeld

Information der Bezirksregierung vom 21.04.2020:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken.“

Stundenpläne sowie Pläne für die Eingang- und Ausgangregelung, die Pausenregelung und das Nutzen der Toilettenanlagen erhalten Sie so bald wie möglich.

Es tut uns leid, Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Informationen geben zu können, die Sie so dringend erwarten.

Britta Peters, Schulleiterin