Aktuelle Corona-Maßnahmen an unserer Schule


Auch nach den Ferien sind für den Umgang mit COVID-19 Kernpunkte zu beachten, die in dem neuen Corona-Handlungskonzept enthalten sind:



    1. Empfehlung zum Tragen einer Maske
      Es wird zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter empfohlen, eine medizinische Maske oder eine FFP2- Maske zu tragen. Sie müssen also keine Masken tragen.

      Eine Maskenpflicht besteht aber beim Schülertransport in öffentlich zugänglichen oder finanzierten Verkehrsmitteln, also im Schultaxi, im Bus und auch im Schwimmbus.

    2. Testungen

      An ihrem ersten Unterrichtstag erhalten die Schüler*innen die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Bitte sprechen Sie mit ihrem Kind, ob es zu Hause privat getestet oder in der Schule mit der Lehrerin getestet werden soll/kann.
      Des Weiteren erhalten die Schüler*innen am Donnerstag Antigenselbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort bei Anzeichen von Halsschmerzen, Husten oder anderen Corona-Symptomen anwenden können.

      Falls ihr Kind kränkelt, bitten wir Sie, diesen Test am Schulmorgen mit ihm oder ihr zu Hause durchzuführen und dies im Hausaufgabenheft auch aufzuschreiben!
      Treten im Verlaufe des Schulmorgens oder im Nachmittag in der OGS offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion auf und uns liegt keine Bestätigung der Eltern vor, erfolgt eine Testung in der Schule oder Sie holen Ihr Kind zum Testen ab.

    3. Umgang mit positiven Testergebnissen

      Nach wie vor besteht die Verpflichtung, sich bei einem positiven Testergebnis zu isolieren. Dies gilt aber nicht mehr für vorbeugende Quarantäne, wenn eine Kontaktperson positiv getestet wurde.
      Beruht das positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem „Bürgertest“ oder einem PCR-Test zu unterziehen und bis zum Ergebnis sich zu isolieren.
      Eine Freitestung kann nach 5 Tagen durch einen Bürgertest erfolgen. Ein Selbsttest reicht hier nicht aus.
      Ansonsten dauert die Isolierung grundsätzlich 10 Tage. (vgl. §8 Corona-Test und Quarantäneverordnung)

Weitere Informationen werden mit Sicherheit folgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.