Testpflicht und Durchführung der Selbsttests ab Montag, 19.04.2021


Sehr geehrte Eltern,

wie ich Ihnen gestern Abend mitgeteilt habe, findet ab Montag wieder Wechselunterricht statt. Die genaueren Informationen dazu haben Sie über die Klassenlehrerinnen erhalten.

Da mir nun die offizielle Schulmail des Ministeriums vorliegt, kann ich Ihnen auch präzisere Informationen zur Durchführung der Selbsttests geben.

Zunächst einmal besteht seit 12.04.2021 Testpflicht. Das bedeutet, dass Ihr Kind hier in der Schule getestet wird, wenn es nicht ein negatives Testergebnis eines anerkannten Testzentrums vorlegt, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Bei uns wird 1-2 mal wöchentlich getestet. Der Zeitpunkt der Testungen hängt von der Verteilung der Präsenztage ab. Ihr Kind wird immer an dem Tag zum ersten Mal getestet, an dem es in der betreffenden Woche zum ersten Mal zur Schule kommt. Hat Ihr Kind in der betreffenden Woche nur an 2 aufeinander folgenden Tagen Unterricht, wird es auch nur 1 mal getestet. Hat Ihr Kind in der betreffenden Woche 3 Tage Unterricht, so wird es auch am 3. Unterrichtstag (dem Wechseltag) getestet.

Wenn ich schreibe „wird getestet“, so meine ich damit, dass sich Ihr Kind unter Anleitung der Lehrerin und mit Anschauungsmaterial selbst testet. Angewendet wird der Siemens Clinitest Rapid COVID 19 Antigen Test. Die Testung ist absolut nicht „schlimm“. Die Einführung des Teststäbchens erfolgt nur bis zum Spüren des ersten Widerstandes. Sie finden unten noch Links zur Durchführung der Tests, zu dem von uns eingesetzten Material und zur Seite des Ministeriums, auf der Sie viele Informationen zum derzeitigen Schulbetrieb finden.

Natürlich können Sie Ihr Kind auch in einem Testzentrum testen lassen. Dies stellt aber, nach meiner Ansicht, weder für Sie noch für uns eine Erleichterung dar. Für Sie sind es zusätzliche Wege, für uns wird die erforderliche Dokumentation noch etwas komplizierter. Aber natürlich ist es Ihre Entscheidung. Wenn Sie Ihr Kind in einem Testzentrum testen lassen, geben Sie ihm bitte die Bescheinigung mit zur Schule. Die Kinder, die mit einer Bescheinigung des Testzentrums zur Schule kommen, werden solange draußen – bei schlechtem Wetter im Sebustreff- beaufsichtigt, bis der Testlauf in den Klassen beendet ist. Bitte erklären Sie Ihrem Kind – vor allem den 1. Klässlern- noch einmal, dass es in dem Fall, dass es einmal nicht weiß, wo es hingehen soll, bitte ins Sekretariat kommen und nachfragen soll.

Wenn sich bei Ihrem Kind ein positives Testergebnis zeigen sollte, wird das Kind von der Gruppe isoliert und beaufsichtigt. Sie werden dann unverzüglich informiert und haben die Pflicht, Ihr Kind schnellstens abzuholen und zur weiteren Abklärung einen PCR-Test in einem Testzentrum oder beim Arzt durchführen zu lassen. Darüber hinaus besteht ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Selbstisolation und für uns die Verpflichtung, dieses positive Testergebnis dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Leider ist das Schaubild des Ministeriums (s.u.) in dem Punkt bereits veraltet, in dem es noch heißt, die Schule würde keine Meldung ans Gesundheitsamt abgeben.

Das Ministerium arbeitet derzeit an der Vorbereitung noch einfacherer und altersgemäßerer Tests. Sobald es hier Neuerungen gibt, werde ich Sie zeitnah unterrichten.

Ich hoffe, Sie mit diesen Ausführungen ausreichend informiert zu haben. Im Anschluss finden Sie die oben angekündigten Links. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Peters, Schulleiterin

Corona Selbsttests in der Grundschule

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten